Folgeabschätzung der YouTube-Nutzung

Eine Datenschutzfolgenabschätzung ist nach der allgemeinen Regel des Art. 35 Abs. 1 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dann vorzunehmen, wenn eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat. 

Das YouTube-Angebot des Heidelberg Center for Ibero-American Studies (HCIAS) selbst löst diese Folge aufgrund des nur sehr geringen Umfangs seiner eigenen Datenverarbeitung (vgl. insoweit die Datenschutzerklärung zu YouTube) nicht aus. Allerdings haben YouTube-Videos oft einen direkten Personenbezug. Das HCIAS achtet daher bei der Einstellung eigener Inhalte darauf, dass die Urheberrechte am Bildmaterial sowie die Bildrechte von ggf. abgebildeten Personen berücksichtigt werden.

Aus Sicht des HCIAS stellt die YouTube-Nutzung an sich aufgrund ihrer weitreichenden Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Auswertung der Daten durch die YouTube LLC bzw. Google LLC zu Werbezwecken u. Ä., eine Verarbeitung mit einem hohen Risiko dar, für die eine Datenschutzfolgenabschätzung vorzunehmen ist.

Denn durch die Nutzung eines YouTube-Accounts begibt sich der/die jeweilige Nutzer*in unter die systematische Beobachtung durch die YouTube LLC. Hierbei können auch sensitive Daten wie politische Einstellungen, die sexuelle Orientierung oder gesundheitliche Probleme offenbart werden, die miteinander verknüpft und zur Erstellung eines Persönlichkeitsprofils verwendet werden können. Auch besonders schutzwürdige Personen wie etwa Jugendliche können YouTube-Nutzer*innen und damit Betroffene sein. Selbst bei der bloß passiven Nutzung von YouTube-Inhalten ohne eigenen Account können durch die Erhebung von Log-Daten sensible Daten erhoben werden, etwa durch die vorher besuchten Webseiten oder die Standortdaten des Nutzers.

Dies gilt umso mehr, als dass die YouTube LLC nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden kann. Da die Daten deutscher Nutzer möglicherweise außerhalb Deutschlands verarbeitet werden, bestehen höhere Hürden für den Zugang zu (gerichtlichem) Rechtsschutz als bei einem in Deutschland ansässigem Unternehmen.

1. Risikoidentifikation

Die eingangs beschriebenen Risiken, die mit einer Nutzung von YouTube einhergehen, bestehen grundsätzlich unabhängig von der eigenen YouTube-Nutzung des HCIAS. Auch wird durch die Beiträge des HCIAS selbst in der überwiegenden Zahl der Fälle kein Bezug zu sensiblen personenbezogenen Daten hergestellt, sondern es werden eigene, sachbezogene Inhalte verbreitet.

Schließlich sind die Daten, die durch die Interaktion mit dem YouTube-Account des HCIAS oder anderen Accounts verarbeitet werden – nämlich die Videos, Kommentare oder/und der Accountname eines YouTube-Nutzer*innen – schon öffentlich/ allgemein zugänglich/ frei im Internet verfügbar.

Jedoch werden sie durch das Erscheinen auf der YouTube-Seites des HCIAS und die Wechselbeziehung einer breiteren/“spezifischeren“ Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt und erreichen so u. U. eine größere Aufmerksamkeit und weitere Verbreitung als ohne diese Interaktion. 

Auch dadurch, dass das HCIAS anderen YouTube-Kanälen folgt oder diese ihm, entstehen zusätzliche Querverbindungen und Informationen über die jeweiligen YouTube-Nutzer*innen; so lässt sich z.B. Interessensgebiete an Forschungsthemen an der Abonnenten-Eigenschaft oder regelmäßigen Beiträgen ablesen.

Schließlich werden auch bei passiver Nutzung der Seite Logdaten durch YouTube erhoben.

Durch die eigene YouTube-Nutzung erhöht das HCIAS also die Menge der Daten, die von der YouTube LLC bzw. Google LLC verwendet und ausgewertet werden.

2. Risikoanalyse

Durch die Erweiterung des Verbreitungskreises und die Vergrößerung der Verknüpfungsmöglichkeiten wird die Verarbeitung der Daten für andere Zwecke durch die YouTube LLC bzw. Google LLC und eine heimliche Profilbildung begünstigt. Auch kann die Offenheit für Besucher*innen-Beiträge zu nachteiligen gesellschaftlichen Folgen wie unangebrachten oder diskriminierenden Kommentaren oder der Verbreitung sensibler Daten führen. 

Mögen diese Schäden sich bei einer Verursachung durch YouTube LLC bzw. Google LLC selbst als wesentlich darstellen, so werden diese durch den YouTube-Kanal des HCIAS nur in begrenztem Maße erhöht. Denn die Account-Daten der jeweiligen Nutzer*innen sind zu einem wesentlichen Teil schon für die YouTube LLC verfügbar. Insbesondere entsteht durch das Angebot des HCIAS kein Zwang, einen YouTube-Account zu erstellen, da genügend alternative Kontakt- und Informationsmöglichkeiten zur Universität Heidelberg bestehen.

Auch sind die Themen des HCIAS im Bereich der universitären Lehre und Forschung nur in begrenztem Maß geeignet, hasserfüllte Debatten auszulösen, so dass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens sehr begrenzt ist.

3. Risikobewertung

Insgesamt ist das durch den YouTube-Kanal des HCIAS verursachte zusätzliche Risiko daher als gering bis mittel einzustufen.

Zudem ist die Durchführung von Abhilfemaßnahmen möglich, die das Risiko weiter senken. Hierzu zählt etwa das Einwirken der Universität Heidelberg auf die Anbieter. Ein Großteil dieser Maßnahmen liegt allerdings in der Sphäre des Nutzers: So besteht bei einer YouTube-Nutzung nicht die Pflicht zum Führen eines Klarnamens. Außerdem kann sich der Nutzer durch verschiedene Einstellungen bis zu einem gewissen Grad schützen, etwa durch das Löschen seines Browserverlaufs, das Deaktivieren von Cookies.

Zudem ermöglicht die kontinuierliche redaktionelle Betreuung ein Eingreifen bei ehr- oder persönlichkeitsverletzenden Kommentaren bis hin zur Sperrung des Accounts. Das HCIAS hat hier für die Nutzung ihres Angebots eine Netiquette formuliert, auf deren Einhaltung sie bei der Betreuung der Seite achten wird.

4. Ergebnis

Die YouTube-Nutzung durch das Heidelberg Center for Ibero-American Studies (HCIAS) ist angesichts der beschriebenen Risiken und verbindlich vorgesehenen Maßnahmen vertretbar. Das HCIAS verpflichtet sich, die weitere Entwicklung zu beobachten und die hier vorgenommene Prüfung regelmäßig zu wiederholen und ggfls. fortzuentwickeln.